FRK: FRK widerspricht Kritik von MP Malu Dreyer an der Arbeit der Landesmedienanstalten

FRK fordert von Brandenburger Landesregierung beim Infrastrukturausbau Glasfaser bis in die Wohnungen und Chancengleichheit für Mittelständler und Kommunen gegenüber der Telekom-Bevorzugung beim Landesförderprogramm für Breitbandausbau "Glasfaser 2020"

Lauchhammer, 27.01.2014: „Mittelstandsinvestitionen und kommunale Anstrengungen zu Glasfaseranschlüssen ins Haus (fttb/ftth) werden durch das Förderprogramm 'Glasfaser 2020' des Brandenburger Wirtschaftsministeriums plattgemacht. Es erinnert stark an das Staatmonopolistische Kapitalismuskonzept früherer Zeit und verbrannte Ideologien, wenn man das Landesförderprogramm "Glasfaser 2020" in der Prignitzer Praxis erlebt und die nächste Ausschreibung für die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald betrachtet“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und Breitband Kommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, heute zu den Ausschreibungsmodalitäten für das Brandenburger Projekt "Glasfaser 2020" für die Landkreise EE/OSL/LDS in Lauchhammer.

Bereits die Ausschreibung sei so gestaltet, dass sich von vornherein nur die Deutsche Telekom AG (DTAG) als Firma wirtschaftlich sinnvoll beteiligen könne. So sollten die rd. 1.050 Kabelverzweiger (KVZ) der Telekom genutzt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zu erreichen. Das Land fördere die Erschließung der KVZ mit 75% der Gesamtinvestition, wenn vom Betreiber eine flächendeckende Versorgung garantiert werde. Die verbleibenden 25% für eine flächendeckende Erschließung der drei o.g. Landkreise seien für eine mittelständische Firma allerdings nicht aufzubringen. Dies geltewegen des Regionalprinzips auch für die lokal orientierten Stadtwerke, wie z.B. in Cottbus, Senftenberg oder Finsterwalde.

„Hier sollen wohl neben der Teilnehmeranschlussgebühr (TAL) von 8 bis 10 EUR pro Kunde monatlich der immer noch teilweise bundeseigenen DTAG langfristige Erträge und Kundenbindungen gesichert werden. So werden die lokal und nur regional tätigen mittelständischen, nicht mit Staatsbeteiligung wirtschaftenden Unternehmen vom Land verdrängt“, stellte der FRK-Sprecher fest. „Unsere frühzeitig (September 2012) gesprächsweise und brieflich vorgetragenen Bedenken und Warnungen wurden noch nicht einmal mit einer Antwort gewürdigt. Diese Bevorzugung des ehemaligen Staatsmonopolisten durch das Wirtschaftsministerium ist nicht hinnehmbar. Deshalb werden wir kurzfristig mit den am Breitbandausbau ihrer Städte beteiligten Kommunalunternehmen wie auch den in Brandenburg aktiven mittelständischen Kabelfirmen aus Handwerk und Wohnungswirtschaft entsprechende Maßnahmen diskutieren, um noch vor der Landtagswahl die Öffentlichkeit umfassend über diese StamoKap-Methoden aufzuklären“, erklärte Labonte abschließend.

 
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