Jahrzehnte lange Ungleichbehandlung beenden

Berlin, 06.06.2014: „Der FRK-Vorstand hat heute die Kanzlei des FRK-Justiziars, MMR, mit der umfassenden rechtlichen Prüfung beauftragt, inwieweit es bei der Vergabe von Gestattungsverträgen durch die Wohnungswirtschaft insbesondere an die Telekom zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreibern (uKNB) des Verbands kommt", erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, heute anlässlich der Vergabe des Auftrags an den Justiziar Sören Rößner in Berlin.


Der FRK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit Beginn der Kupfer-Koaxialverkabelung durch Privatfirmen die Wohnungsgesellschaften und Vermieter Gestattungsverträge für die Errichtung von Kupfer-Koaxial-Netzen in ihren Liegenschaften verlangten. Für diese Gestattungsverträge müssten in den meisten Fällen Gestattungsgebühren an die Wohnungseigentümer gezahlt werden. Im Gegensatz dazu würden von der Deutschen Telekom AG (DTAG) offensichtlich keinerlei Gestattungsgebühren verlangt – weder für die TK-Dienste noch für die Fernsehversorgung. Dies bedeute eine Ungleichbehandlung der uKNB bzw. der FRK-Mitglieder seitens der Wohnungswirtschaft gegenüber der DTAG.


Gleichzeitig wurde der Justiziar beauftragt, auch gemeinsam mit dem Vorstand zunächst in Verhandlungen mit der Wohnungswirtschaft und ihrem Zentralverband, dem GdW, auf eine Gleichbehandlung zu dringen.


„Sollte es hier zu keiner Gleichbehandlung durch die Wohnungswirtschaft und den GdW kommen, wird die Anwaltskanzlei MMR die notwendigen kartellrechtlichen Maßnahmen ergreifen und darüber hinaus ggf. notwendige weitere rechtliche Schritte prüfen", so Labonte abschließend.

 

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