FRK fordert harte Auflagen für Zusammenschluss Unitymedia-Vodafone

  • · Erhebliche Wettbewerbsnachteile für mittelständische Kabelnetzbetreiber befürchtet
  • · Sonderkündigungsrecht für Wohnungswirtschaft
  • · Regulierung und Verpflichtung zu Open Access
  • · Anträge auf Anhörung und Beiladung bei Kartellbehörden gestellt  

Lauchhammer, Leipzig, 18. September 2018 - Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunkation (FRK) fordert bei der kartellrechtlichen Prüfung der Fusion von Unitymedia und Vodafone harte Auflagen seitens der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. „Die Fusion darf nur genehmigt werden, wenn der neue Telekommunikationsriese seinen Kunden aus der Wohnungswirtschaft ein Sonderkündigungsrecht für alle bestehenden Verträge gewährt. Zudem muss das  Unternehmen im Breitbandmarkt reguliert und seiner Größe wegen zu Open Access verpflichtet werden“, erklärte heute der FRK Vorsitzende Heinz-Peter Labonte beim FRK-Breitbandkongress in Leipzig.

Durch die erheblich wachsende Marktmacht hinsichtlich Finanzierung, Digitalisierung und Bündelangebote sowie einem Anteil von über 80 Prozent am Kabelmarkt erwartet der FRK, dass es insbesondere für kleine und mittelständische Netzbetreiber immer schwerer wird, sich im Wettbewerb zu behaupten. „Vorstöße unserer Mitglieder in andere Versorgungsgebiete werden nahezu unmöglich. Andererseits wird es für die größere Vodafone erheblich leichter, diese in ihren lokalen Märkten mit aller Macht anzugreifen und zu verdrängen. Wir haben daher im Rahmen der derzeit laufenden Vorverfahren Anträge auf Anhörung bei der EU-Kommission und auf Beiladung beim Bundeskartellamt gestellt, um unsere Positionen darzustellen“, erläuterte Labonte weiter.

Dabei geht es dem FRK nicht nur um den Kabel-TV-Markt. Denn angesichts von fast 30 Millionen adressierbarer Haushalte spielt die signifikant größere Vodafone eine Schlüsselrolle beim Ausbau der Bundesrepublik zur Gigabit-Gesellschaft und die nächste Mobilfunkgeneration 5G. „Angesichts dieser Marktmacht sollte Open Access für Vodafone verpflichtend werden und das Unternehmen der Regulierung unterliegen“, betonte Labonte. „Für die mittelständischen und kommunalen Unternehmen, die ihre Kunden zunehmend über Glasfaser versorgen, ist Open Access schon lange eine Selbstverständlichkeit!“

Kontakt:

Heinz-Peter Labonte

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Telefon: 06136 996910

Mobil: 0171 8028 640

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Postanschrift: Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim

Geschäftsstelle: FRK, Bergmannstraße 26, 01979 Lauchhammer

 

Presseinformation 18.09.2018