KDG und Unity Media benachteiligen Kunden beim Empfang von ARD und ZDF-Programmen

FRK erwägt kartellrechtliche Schritte gegen Unity Media und die Vodafone-Tochter KDG

Lauchhammer, den 11.12.2013

„Die großen Kabelnetzbetreiber Unity Media und Vodafone-Tochter Kabel Deutschland benachteiligen ihre Zuschauer beim Empfang der öffentlich-rechtlichen ZDF- und ARD-Programme", erklärte heute der Vorsitzende des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation, Heinz-Peter Labonte. „Seit nunmehr einer Woche sendet die ARD die Programme HR, MDR, RBB, Tagesschau 24, Einsfestival und EinsPlus in High Definition (HD-Format). Damit verfügen die öffentlich-rechtlichen Sendergruppen von ARD und ZDF über mindestens 19 freie und unverschlüsselte HD-Sender", so Labonte weiter.

Während bei den unabhängigen kleinen und mittleren Kabelnetzbetreibern – die mit rd. 11 Mio. TV-Haushalten mehr als ein Viertel der bundesdeutschen TV-Haushalte über ihre Kabelanlagen versorgen – alle 19 HD-Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Kabelgebühren frei und unverschlüsselt enthalten seien, sendeten Unity Media und KDG im Rahmen ihrer Gebühren lediglich 3 HD-Sender der Öffentlich-Rechtlichen, nämlich das Erste, Arte und ZDF im HD-Format.

Es sei schon merkwürdig, dass die beiden größten Kabelnetzbetreiber in Deutschland, die einstens die privatisierten Netze von der Telekom gekauft hätten, in dieser Frage die gleiche „Firmenpolitik" verfolgten und ihren Kunden wesentliche Programme vorenthielten. Dies sei mit dem Streit über Transportentgelte alleine nicht zu erklären. Vielmehr dränge sich der Verdacht einer kartellwidrigen Absprache auf. Der FRK prüfe deshalb, eine entsprechende Initiative beim Kartellamt zu ergreifen, erklärte der FRK-Vorsitzende abschließend.


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Pressemeldung 11.12.2013