Tischvorlage zur Pressekonferenz
am Dienstag, dem 8. Juli 2014
um 11 Uhr
im Hotel Mercure Potsdam City

Lausitzer Unternehmen und FRK haben Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht wegen der „Ausschreibungspraxis in Brandenburg im Rahmen des Entwicklungskonzepts Brandenburg – Glasfaser 2020"


Wegen der kritisierten Ausschreibungspraxis beim ‚Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020' durch Wirtschaftsminister Christoffers drohen im Land Brandenburg erhebliche Verzögerungen bei der Versorgung mit schnellem Internet und Benachteiligung gegenüber anderen Regionen in Deutschland und Europa.

Potsdam, 08.07.2014:


„Unter dem Aktenzeichen 2014/070 132-C4-Beschwerde gegen die Beihilfemaßnahme ‚Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020' und der Registrierungsnummer 2014/070 132 bei der Generaldirektion für Wettbewerb drohen dem Land Brandenburg erhebliche Verzögerungen der Versorgung ländlicher Räume mit schnellem Internet", erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, heute bei einer Pressekonferenz des FRK in Potsdam.


Die fünf mittelständischen Lausitzer Unternehmen und der FRK begründen ihre in Brüssel eingereichte Beschwerde mit „erheblichen beihilferechtlichen Bedenken" gegen die Ausschreibungspraxis von Wirtschaftsminister Christoffers – insbesondere gelte dies für die offenbare Nichteinhaltung der Vorgaben der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau gemäß den Breitbandleitlinien 2013 sowie der Beihilferechtlichen Genehmigungen der Europäischen Kommission zu dem ‚Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020'. Dabei werfen die Beschwerdeführer dem Land Brandenburg vor, beihilferechtliche Genehmigungen erteilt zu haben, die im Einzelnen gegen folgende Aspekte der EU-Vorgaben verstoßen:
• Technologieneutralität
• offener Zugang auf Vorleistungsebene mit Blick auf die Zielvorgabe 50 MBit/s und Vectoring
• abweichende Zielvorgabe „bis zu 50 MBit/s" statt „mindestens 50 MBit/s"
• Transparenz mit Blick auf die Nutzung bestehender Infrastruktur und wettbewerbliches Auswahlverfahren.


Darüber hinaus werfen die Beschwerdeführer dem Wirtschaftsministerium und dem Land Brandenburg vor:
• entgegen der Forderungen der EU und des Brandenburger Mittelstandsgesetzes eine „Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen" bei dieser Ausschreibung vorgenommen zu haben.
In der inklusive Anlagen 61seitigen Beschwerde wird u.a. erläutert, dass bisher in einem Umfang von über 32 Mio. Euro öffentliche Mittel als Beihilfe gewährt wurden. Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass
• die EU-Kommission die Kritik an der Vergabepraxis der Landesregierung des Wirtschaftsministers teilen wird,
• angesichts der hochbrisanten Diskussion in Brüssel über „Vectoring" von der EU-Kommission eine Rückerstattung der bisher geleisteten über 32 Mio. Euro Beihilfe durch das Land gefordert werden wird,
• das Land Brandenburg eventuell bereits bezahlte Beihilfen von der Telekom zurückfordern muss und
• eine den Brüsseler Vorschriften entsprechende Neuausschreibung der bisher in Brandenburg mangelhaft mit Breitband versorgten Regionen erfolgen wird.
„Die einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens Telekom durch Wirtschaftsminister Christoffers bedeutet einen schwerwiegenden Rückschritt für die Errichtung einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung in Brandenburg und den Verzicht auf Chancengerechtigkeit für bisher benachteiligte Regionen des Landes", erklärte der FRK-Vorsitzende Labonte. Die kurzsichtige, offenbar vom Landtagswahlkampf diktierte Hektik des Wirtschaftsministers führe dazu, dass in Brandenburg insbesondere die ländlichen Regionen von der Zukunftsentwicklung abgehängt sowie Chancengerechtigkeit gegenüber dem Berliner „Speckgürtel" und die Ansiedelung von zukunftsweisenden Gewerbebetrieben in bislang benachteiligten Gebieten Brandenburgs verhindert würden. Hinzu kämen eventuelle Schadensersatzforderungen der durch die Ausschreibepraxis benachteiligten Wettbewerber.
„Da das Wirtschaftsministerium an dieser Praxis trotz vieler Hinweise im Vorfeld und Ankündigung der entsprechenden Beschwerde bei der EU festgehalten habe, hat dieser Nachteil für das Land Brandenburg im deutschen und europäischen Wettbewerb der Regionen einen Namen: Minister Christoffers", erklärte Labonte abschließend.

Kontakt:
Heinz-Peter Labonte
Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Telefon: 06136 996910
Mobil: 0171 8028 640
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Postanschrift: Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim
Geschäftsstelle: FRK, Bergmannstraße 26, 01979 Lauchhammer