Lauchhammer, 25. August 2026 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2026 (Az. 6 W 15/26) und stellt sich damit ausdrücklich an die Seite der Wohnungswirtschaft. Das Gericht hatte einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, ohne Zustimmung des Gebäudeeigentümers Glasfaserleitungen bis in einzelne Mietwohnungen zu verlegen sowie den Rückbau bereits installierter Infrastruktur angeordnet. Der FRK sieht darin eine längst überfällige Bestätigung: Marktmächtige Anbieter dürfen sich nicht über bestehende Verträge und Eigentumsrechte der Wohnungswirtschaft hinwegsetzen, nur weil ein einzelner Mieter einen Anschluss bestellt hat.
Artikel: Interview mit Ralf Berger „Am TK-Mittelstand kommt man im Glasfaserausbau nicht vorbei“
Von Claudia Boss-Teichmann
Lauchhammer, 30. Juni 2026 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) kritisiert den Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Er spiegelt nicht die Aussagen des Koalitionsvertrags wider. Statt „Markt vor Staat“ werden die Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) erweitert und tiefe Eingriffe in funktionierende Marktstrukturen vorgenommen. Der Regierungsentwurf erhöht zudem den Druck auf die Wohnungswirtschaft, die in langjähriger Partnerschaft mit den FRK-Mitgliedern leistungsfähige TK-Infrastrukturen in ihren Gebäuden aufgebaut und erfolgreiche Geschäftsmodelle ohne Wirtschaftlichkeitslücke etabliert hat. Die weitreichenden Markteingriffe des Entwurfs sowie neue Regulierungsmaßnahmen und Vorschriften schränken unternehmerische Freiheiten ein. „Das ist der falsche Weg, um den Glasfaserausbau in Gebäuden zu beschleunigen“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK.
Lauchhammer, 17. Juni 2026 – Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten eines Inhouse-Kabelnetzes (Netzebene 4, NE4) auf die Mietnebenkosten und das damit verbundene entschädigungslose Sonderkündigungsrecht sind zwei Paradebeispiele, wie der Gesetzgeber durch den Eingriff in einen funktionierenden Markt die Existenzen von Unternehmen gefährdet, den Glasfaserausbau in Gebäuden ausbremst und die Kosten für Verbraucher in die Höhe treibt. Das wurde in der vergangenen Woche bei der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe deutlich.