Lauchhammer, 10. September 2025 – Zum Auftakt seines 28. Breitbandkongresses fordert der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf, sich im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an den Koalitionsvertrag zu halten. Hier spricht sich die Regierung klar für das Motto „Markt vor Staat“ aus. Dagegen sieht das Eckpunktepapier des BMDS für ein Gesetz zur TKG-Änderung neue Markteingriffe, Regulierung und Vorschriften vor, durch die unternehmerische Freiheiten weiter eingeschränkt werden. Hierauf geht der FRK in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier ein.
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Von Claudia Boss-Teichmann
Lauchhammer, 18. August 2025 – Vom 10. bis zum 11. September 2025 kommt die Telekommunikationsbranche zum 28. Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) im H4 Hotel in Leipzig zusammen. Auf die Besucher warten spannende Vorträge und interessante Gespräche zu den aktuellen politischen und wirtschaftlichen TK-Themen. Mit seiner Keynote zur Gigabit-Versorgung im Spannungsfeld zwischen Markt und Politik wird Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS), den beliebten Branchentreff am Abend des ersten Tages eröffnen. Parallel zum Kongress präsentieren zahlreiche Unternehmen neueste Entwicklungen und Produkte für den Bau und Betrieb von Kabel- und Glasfasernetzen.
Lauchhammer, 29. Juli 2025 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt den im Eckpunktepapier zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes erkennbaren Willen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus, kritisiert aber dessen Vorschläge für neue Vorgaben und Pflichten. Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau sieht der FRK positiv, fordert aber gleichzeitig mehr Markt und weniger Staat – insbesondere für den FTTH-Ausbau in Gebäuden auf der Netzebene 4 (NE4). Das Eckpunktepapier sieht neue Unsicherheiten für die Investitionen der NE4-ausbauenden Unternehmen vor.