• Verbandsmitglieder wenden sich an Bundestagsabgeordnete
  •  geplante Regulierung stellt massive Eingriffe in Markt und Grundrechte dar
  •  Recht auf Vollausbau hemmt Investitionen in gebäudeinterne Glasfasernetze

Lauchhammer, 30. Oktober 2025 – Die mittelständischen Telekommunikationsunternehmen des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) gehen aktiv auf die Bundestagsabgeordneten ihres jeweiligen Wahlkreises zu, um die Politik für die negativen Auswirkungen der Pläne des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zu sensibilisieren. Im Mittelpunkt der Kritik stehen die Pläne zur Mitnutzung von Glasfasernetzen in Gebäuden (Netzebene 4, NE4). Sollten sie wie im BMDS-Eckpunktepapier dargestellt umgesetzt werden, befürchten die TK-Unternehmen erhebliche Eingriffe in den Markt und die Grundrechte der Gebäudeeigentümer.

„Anstatt den Glasfaserausbau in Gebäuden zu beschleunigen, führen die Vorschläge des BMDS zu erheblichen Investitionsrisiken und rechtlichen Problemen“, sagt der FRK-Vorsitzende Ralf Berger. Zusätzlich würden den mittelständischen TKU weitere bürokratische Auflagen aufgebürdet. „Unter Staatsmodernisierung verstehe ich etwas anderes“, wundert sich Berger über diese Verwaltungsauswüchse.

Weniger Regulierung, dafür mehr Vertrauen in den Wettbewerb

Seit Jahrzehnten beweisen die FRK-Mitglieder, wie man in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft erfolgreich gebäudeinterne TK-Infrastrukturen aufbaut und betreibt. Selbstverständlich steht der FRK für einen offener Zugang zu NE4-Glasfasernetzen, zumal dadurch ein wirtschaftlich unsinniger Überbau verhindert wird. „Die Konditionen für den Zugang sollten aber die Marktteilnehmer selbst regeln“, wirbt Berger für mehr Vertrauen in den Wettbewerb. „Ein branchenweites reguliertes Standardangebot für die Mitnutzung lehnen wir ab.“

Auch die Festlegung von Mitnutzungsentgelten durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) stößt auf Widerspruch. „Wohin die Festlegung solcher Entgelte qua Gesetz führt, sehen wir ja beim kaum genutzten Glasfaserbereitstellungsentgelt“, sagt Berger. Das BMDS will die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegten Entgelte erhöhen. „Aber auch das wird nicht viel helfen, dafür ist der Markt einfach zu dynamisch“, kritisiert Berger.

Gesetzlich festgelegte Entgelte stellen aus Sicht des FRK ein enormes Risiko für die Kalkulation der Investitionen in gebäudeinterne Netze und einen massiven Eingriff in den Markt dar. Gleiches gilt für das geplante Recht auf Vollausbau, das zudem die Grundrechte der Gebäudeeigentümer berührt und nicht nur Investitionsrisiken, sondern auch rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt. „Das Recht auf Vollausbau wird den Überbau auf der NE4 forcieren und einen Mitnahmeeffekt auslösen – ähnlich dem viel kritisierten ‚Handtuchwerfen’ auf der vorgelagerten NE3“, mahnt Berger.

Zukunft lokaler TK-Unternehmen sichern

Die Folge: Der Glasfaserausbau der FRK-Mitglieder gerät ins Stocken oder kommt gänzlich zum Erliegen. Zukünftige Investitionen in gebäudeinterne Glasfasernetze bleiben aus. Lokale Anbieter werden geschwächt, wohingegen großen Konzernen der Zugang zu Gebäuden ungebührlich leicht gemacht wird. Diese mittelstandsfeindlichen Folgen werden die FRK-Mitglieder gegenüber ihren Bundestagsabgeordneten deutlich machen.

Ebenso tragen die Pläne des BMDS zum Vorhalten vorbereiteter Zugangsvereinbarungen und die damit verbundenen kurzen Angebotsfristen sowie die geplante Veröffentlichungspflicht konkreter Zugangsbedingungen zur Schwächung der mittelständischen, lokalen TKU bei. „Stattdessen sollte sich das BMDS lieber darum kümmern, Genehmigungsverfahren zu verschlanken, um den Glasfaserausbau auf der NE4 zu beschleunigen“, fordert Berger. „Wir werden unseren Vertretern im Bundestag die alarmierende Situation darlegen, damit mittelständische TKU auch in Zukunft mit bewährtem Know-how qualitativ hochwertige TK-Infrastrukturen in Gebäuden errichten und betreiben.“

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Ralf Berger
Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
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