Weitere Benachteiligung der ländlichen Räume vermeiden

Lauchhammer, den 31. Juli 2015

Der Vorstand des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) setzt sich im Auftrag seiner Mitglieder dafür ein, den koordinierten und einheitlichen Abschaltprozess, den die Landes- und Medienanstalten erst für 2018 anstreben, im Fernsehbereich zu beschleunigen. Gleichzeitig müssten bei der möglichst schnellen Analogabschaltung im TV-Bereich die berechtigten Belange der UKW-Verbreitung im Kabel berücksichtigt werden.

Wie der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, am Rande einer Vorstandssitzung mitteilte, begrüßt der FRK das Bestreben für einen einheitlichen Abschaltprozess und dessen Moderation durch die Landesmedienanstalten. Gleichzeitig dringe aber der FRK auf eine Beschleunigung dieses Prozesses unter Beachtung der Verbraucherinteressen bei der UKW-Verbreitung von Radioprogrammen im Kabel.

„Es ist völlig unangebracht, bis Ende 2018 zu warten bei der Analogabschaltung des TV-Signals in den Kabelnetzen zu warten. Gleichzeitig wird bislang kein Wort geredet über die Notwendigkeit, die UKW-Verbreitung im Kabel länger zuzulassen“, erklärte Labonte in Lauchhammer. Angesichts der weiten Verbreitung von UKW-Endgeräten könne das Kabel nicht für einen beschleunigten Absatz von Digitalendgeräten im UKW-Hörfunk missbraucht werden. Dabei würden insbesondere die ländlichen Regionen entscheidend benachteiligt, erklärte der FRK-Vorsitzende abschließend.

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