Lauchhammer, 28.06.2018 - „Es kann nicht sein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ihre Marktmacht ausnutzen und den Antennengemeinschaften, mittelständischen und kleinen Kabelnetzbetreibern die Zahlung von Entgelten verwehren, die sie den beiden marktbeherrschenden Kabelnetzbetreibern gewähren“, erklärte heute der Vorsitzende des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte.

Nachdem keine außergerichtliche Einigung zwischen dem FRK und den öffentlich-rechtlichen Sendern erzielt werden konnte, wird der Fachverband diese Ungleichbehandlung nun mit Unterstützung der Kanzlei Schalast vom Bundeskartellamt überprüfen lassen. In diesem Verfahren vertritt der FRK den Standpunkt, dass die marktbeherrschenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Gleichbehandlung verpflichtet sind – und damit auch ebenfalls zur Zahlung eines Entgelts an mittelständische und kleine Kabelnetzbetreiber.

Deshalb geht der FRK nunmehr gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF wegen Marktmachtmissbrauchs zu Lasten kleiner und mittlerer Kabelnetzbetreiber vor.

Der FRK hatte zunächst sowohl ARD als auch ZDF aufgefordert, die mittelständischen Kabelnetzbetreiber ebenso zu behandeln wie Unitymedia und Vodafone und auch ihnen ein Entgelt für die Einspeisung der Sendesignale in die Kabelnetze ein Transportentgelt (Einspeisegebühr) zu zahlen, was diese trotz entsprechender Forderungen seit Beginn der Zahlungen 1998 bis 2012 nicht taten. Diese Wettbewerbsverzerrung zulasten der Mittelständler wurde im Jahr 2012 mit der Einstellung der Zahlungen von ARD und ZDF beendet.

Der FRK vertritt knapp 140 mittelständische Kabelnetzbetreiber auf den Netzebenen 3 und 4 sowie Infrastrukturanbietern, die gemeinsam über fünf Millionen Wohneinheiten in Deutschland mit Kabelfernsehen versorgen. Der Fachverband sieht sich insbesondere als Interessenvertretung der Antennengemeinschaften, kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreiber aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. In dieser Funktion hatte der FRK die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF kontaktiert, um Verträge abzuschließen, die seinen Mitgliedern ebenfalls ein Entgelt für die Einspeisung der Sendesignale in die Kabelnetze gewährleisten und so die Wettbewerbsvorteile der Marktbeherrscher ausgleichen.

Hintergrund hierfür war die Einigung von ARD und ZDF mit den Kabelnetzbetreibern Vodafone und (zum Teil) Unitymedia: Nach Presseberichten haben die beiden öffentlich-rechtlichen Sender jedenfalls mit der marktbeherrschenden Kabelgesellschaft Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) einen Vergleich geschlossen, auf dessen Grundlage neue – und auch wohl langjährig angelegte – Partnerschaften für die Kabelverbreitung begründet werden sollen, die die Einspeisung weiterer HD-Sender und Mediathekeninhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umfassen. 

Auch wenn einige der Beteiligten abweichende Begrifflichkeiten verwenden, wies der FRK-Vorsitzende Labonte insbesondere darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Sender für die Kabelverbreitung ihrer regulären, linearen Sender als Teil des Grundpakets Transportentgelte (Einspeiseentgelte) zahlen. Dies wurde von einer Vodafone-Sprecherin gegenüber dem Brancheninformationsdienst MediaLABcom ausdrücklich bestätigt. Auch eine Einigung mit Unitymedia soll erzielt worden sein, allerdings nur mit ARD.

Heinz-Peter Labonte

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

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