EU-Genehmigung des Kabeldeals ist Schlag ins Gesicht des Mittelstandes und gegen den flächendeckenden Glasfaserausbau

Deutsche Bürger und Wirtschaft werden Zeche zahlen - Grundsätzliche Bedenken der Marktteilnehmer beiseite gewischt – Netzöffnung für Telefonica kein Open Acces – fehlende Auflagen in der Wohnungswirtschaft belasten Mieter langfristig - die unabhängigen Programmanbieter stark benachteiligt

Lauchhammer, 19. Juli 2019 – „Realitäts- und Marktferne der Wettbewerbskommisarin“ beweist nach Meinung des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation die EU-Genehmigung der Unitymedia-Übernahme durch Vodafone. Die Wiedererrichtung des alten Kabelmonopols, das die EU vor zwei Jahrzehnten zerschlagen hat, bestätigt aus Sicht des Verbandes die Geschichtsvergessenheit und völlige Unkenntnis der wettbewerbspolitischen Zusammenhänge in Deutschland. „Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der kleinen und mittleren

Kabelnetzbetreiber, City-Carrier und mittelständischen Programmanbieter. Das jetzt manifestierte Duopol aus Vodafone und Telekom wird mit seiner geballten Macht den gesamten Mittelstand in einem ungleichen Wettbewerb in seiner Existenz bedrohen. Zugleich ist damit das Ende des allseits gewünschten flächendeckenden Glasfaserausbaus, dessen Treiber bisher die mittelständischen Kabelnetzbetreiber, Stadtwerke und regionalen Anbieter waren, eingeläutet. Letztlich zahlen Verbraucher und Geschäftskunden den hohen Preis für die Brüsseler Ignoranz gegenüber den deutschen Marktgegebenheiten“, lautet die massive Kritik des FRK-Vorsitzenden Heinz-Peter Labonte.

Die Auflagen beurteilt der FRK-Vorsitzende als Brüsseler Bürokratenwitz: „Die Scheinöffnung der Vodafone-Netze für nur einen Wettbewerber und dies auch noch für Breitbanddienste zweiter Klasse hat nichts mit Open-Access zu tun, sondern richtet sich als strategische Maßnahme nur gegen die Telekom. Zudem wird sich der neue Kabelmonopolist die Abhängigkeit von seinen Kabelinfrastrukturen bei der Lieferung seiner TK-Vordienstleistungen von den mittelständischen Marktteilnehmern und letztlich der Wohnungswirtschaft teuer bezahlen lassen“. Insbesondere die fehlenden Auflagen hinsichtlich der Wohnungswirtschaft werden aus Sicht des FRK den Wettbewerb im Gestattungsgebermarkt massiv schwächen und in der Folge zu steigenden Preisen der Infrastruktur- und Medienversorgung zu Lasten der Mieter führen.

Starke Benachteiligungen durch die neue Marktmacht erwartet der FRK zudem für die unabhängigen mittelständischen Programmanbieter, denen Vodafone künftig als Kabelmonopolist die Bedingungen für eine Einspeisung diktieren wird. Darüber hinaus könne Vodafone auch die Bedingungen für die Auffindbarkeit von Inhalten und den wirtschaftlichen Rahmen für Pay-TV und Free-TV bestimmen.

Der FRK wird nun im nächsten Schritt die EU-Entscheidung durch seine Juristen prüfen lassen und gegebenenfalls juristisch in Kooperation mit anderen befreundeten Verbänden dagegen vorgehen.

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